Haben Sie Interesse an regelmäßigen Informationen zur Windkraft?
Wir freuen uns auf Sie und nehmen Sie gerne in den Verteiler des Newsletters auf.
Melden Sie sich bei uns unter der E-Mail: BI-Schoenbrunn-Windkraft@gmx.de
!! Achtung !!
Neuer Veranstaltungsort für die Veranstaltung am 16. Mai 2019:
"Knaub-Zimmer“ im Restaurant „Am Leopoldsplatz“, Leopoldsplatz 2, 69412 Eberbach
Infostand auf dem Leopoldsplatz
Bürger für Bürger Eberbach und BI Schönbrunn informieren und diskutieren über
Windkraft.
Die Initiativen Bürger für Bürger Eberbach und die BI Schönbrunn organisieren für Samstag, den 5. Mai 2018 einen Infostand auf dem Eberbacher
Leopoldsplatz (Ecke Friedrichstraße).
Zwischen 8.30 und 13.00 Uhr laden die Mitglieder der Bürgerinitiativen Eberbach und Schönbrunn zu einem kritischen Dialog über die Pläne des Windkraftausbaus im Odenwald ein und geben Tipps zur
aktuell noch bis 18.Mai 2018 laufenden 3. Offenlage des Teilregionalplans Windenergie der Metropolregion Rhein-Neckar.
3. Offenlage des Teilregionalplans zur Windenergie des Verbands Region Rhein-Neckar!
Von Mittwoch, 04. April bis Freitag, 18. Mai liegt der Teilregionalplan zur Windenergie des Verbandes Region Rhein-Neckar aus. Die Entwürfe samt Umweltbericht können in der Geschäftsstelle des Verbands Region Rhein-Neckar in M1 4-5 in Mannheim und im Bürgerbüro des Kreises Bergstraße im Graben 15 in Heppenheim zu den Dienstzeiten eingesehen werden.
Außerdem werden die Entwürfe während der sechs Wochen nach Ostern online unter www.vrrn.de veröffentlicht.
Bis Freitag, 1. Juni, können die Bürger ihre Anregungen zu den Plänen bei der Geschäftsstelle des Verbands Region Rhein-Neckar oder per E-Mail an teilregionalplan.windenergie@vrrn.de einreichen.
Im Februar 2016 schaltete die Eberbacher Initiative Bürger für Bürger eine Anzeige in den lokalen Tageszeitungen und bat um finanzielle Unterstützung für die Beauftragung zweier Gutachterbüros, um für den geplanten Windenergiestandort Hebert zwischen Eberbach und Schönbrunn, unabhängige Artenschutz-, Landschaftsschutz- und Wasserschutz-Gutachten erarbeiten zu lassen. Das Artenschutzgutachten von Dirk Bernd, Büro für Faunistik und Landschaftsökologie, konnte mit zahlreichen Brut- und Lebensstätten, sowie Überflügen geschützter Arten aufzeigen, dass der Hebert als wichtiger Funktionsraum für den Schwarzstorch, als Dichtezentrum für den Rotmilan und als eines der größten Wespenbussard-Vorkommen in Baden-Württemberg zu gelten hat. Eine Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) ist aus artenschutzrechtlichen Gründen an diesem Standort abzulehnen.
Beim Naturhaushalt setzt wiederum das Gutachten zum "Landschaftsschutzgebiet Neckartal II - Eberbach" an, das der Geograph Michael Hahl von proreg, Fachbüro für Umweltplanung und Regionalentwicklung, erarbeitet hat. Die Verordnung des Landschaftsschutzgebiets bezieht explizit die Lebensräume, Lebensstätten und Lebensgemeinschaften in den Landschaftsschutz mit ein. Durch die Betroffenheit von Arten der FFH- und Vogelschutz-Richtlinien ist die Verordnung zudem eng mit EU-Artenschutzrecht verzahnt. Die Errichtung von WEA auf dem Hebert würde auch der Erholungsvorsorge und dem Landschaftsbild maßgeblich widersprechen, die im Landschaftsschutzgebiet zu schützen sind. Der Gutachter kommt zum Schluss, dass eine Befreiung aus der Verordnung mit schweren Abwägungs- und Bewertungsfehlern einhergehen müsste.
Mit den Wasserschutzgebieten auf dem Hebert befasst sich ein weiteres Gutachten des Fachbüros proreg. Dieses zeigt, dass die geologischen Verhältnisse mit starker Klüftung im Buntsandstein, sowie Verwerfungen, also großen Rissen im Gestein, eine erhebliche Gefährdung für mehrere Trinkwasserbrunnen durch Bau und Betrieb von WEA zur Folge hätte.. Den nachhaltigen Schutz der Grundwasserressourcen erfordern sowohl die Nutzung für die kommunale und private Trinkwasserversorgung, als auch ein "Trinkwassernotbrunnen" des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Zudem wird der Hebert in der Raumordnung als Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz geführt. Der Gutachter sieht keine Rechtfertigung für eine Befreiung aus der Rechtsverordnung der Wasserschutzgebiete zugunsten von Bau und Betrieb von WEA.
Alle Gutachten liegen den Bürgermeistern von Eberbach und
Schönbrunn, sowie den Gemeinderäten und zuständigen Behörden vor. Die vVG Eberbach-Schönbrunn plant, im Zuge des Windkraftausbaus im Odenwald vier Konzentrationsflächen auszuweisen: Augstel, Hohe
Warte, Brombach Nord und Hebert. Die Initiative Bürger für Bürger sieht die vier Standorte sehr kritisch, weil sich für alle Flächen gravierende umweltrechtliche Konflikte zeigen, die in der
bisherigen Flächennutzungsplanung unberücksichtigt bleiben, was bereits - wie ihre Sprecher verdeutlichen - als Verfahrensfehler zu werten ist. Deshalb ruft die Initiative vor allem die
Eberbacher und Schönbrunner Bürger dazu auf, bis zum 30. Juni 2017, während der "Offenlage für den Teilflächennutzungsplan der vVG Eberbach-Schönbrunn-Windenergie" ihre Einwendungen schriftlich
zu äußern.
Vom 15. Mai bis 30. Juni 2017 findet die sogenannte "Offenlage für den Teilflächennutzungsplan der vVG Eberbach-Schönbrunn - Windenergie" statt.
Hier haben Bürger die Möglichkeit, sich über den Sachstand zu informieren und sich kritisch, in Form von Einwendungen - mündlich oder schriftlich - zu äußern.
Sowohl im Bauamt der Stadt Eberbach als auch im Rathaus der Gemeinde Schönbrunn kann während der Öffnungszeit der Vorentwurf zur Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes der vVG Eberbach-Schönbrunn – Windenergie – eingesehen werden. Alternativ können Sie eine Mail an das Stadtbauamt Eberbach richten: bauamt@eberbach.de, dann erhalten Sie kostenlos eine Daten-CD mit allen Unterlagen, die Sie im Rathaus im Bauamt, 3. OG abholen oder sich per Post zuschicken lassen können.
Öffnungszeiten:
• Eberbach: montags bis freitags vormittags von 8.00 – 12.00 Uhr, montags bis donnerstags nachmittags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, mittwochs jedoch bis 18.00 Uhr 2
• Schönbrunn: montags bis freitags vormittags von 8.00 – 12.00 Uhr, montags bis donnerstags nachmittags von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, mittwochs jedoch bis 17.30 Uhr
Weiter unten können Sie ein Infoblatt (als pdf.-Dokument) mit Argumentationshilfen für Ihre Einwendungen herunterladen. Bitte kopieren Sie unsere Vorlage nicht, sondern versuchen Sie, Ihre Einwendungen möglichst individuell zu schreiben.
Ihre Einwendungen senden Sie per Post (Einschreiben) an das jeweilige Bauamt oder geben es persönlich dort ab. Lassen Sie sich Ihr abgegebenes Schreiben quittieren.
Wir bitten Sie, Ihre Rechte wahrzunehmen und sich an diesem politischen Prozess zu beteiligen!
Pressemitteilung zum Infostand am 05.05.2018
Pressemitteilung zur Protestwanderung am 02.04.2017
Offener Brief an den Bürgermeister und die Gemeinderäte der Stadt Eberbach
Aktion Bürger für Bürger sammelt Spenden für ein unabhängiges Artenschutzgutachten.
Alternative Energiegewinnung ist unsinnig, wenn sie genau das zerstört,
was man eigentlich durch sie bewahren will.
Reinhold Messner
Blick vom Breitenstein auf den Hebert
Blick von Eberbach Nord auf den Hebert (Animationen aus der Infoveranstaltung der Stadt Eberbach)
Für Fragen und Anregungen können Sie uns per Mail oder über das Kontaktformular erreichen.
Aktion Bürger für Bürger Eberbach
Email: buerger-fuer-buerger-eberbach@gmx.de
Jede Spende ist hilfreich – unabhängig von ihrer Höhe.
Vielen Dank für Ihre Wertschätzung und Unterstützung, die Sie unserer Arbeit entgegenbringen.
Hier die Kontodaten für Ihre Überweisung:
Verein Naturschutz und Gesundheit Südlicher Odenwald e.V.
BW Bank Baden-Württemberg
IBAN: DE 15 6005 0101 0008 6708 10
BIC: SOLADEST600
Verwendungszweck: Hebert
Wichtiger Hinweis:
Für Ihre Spendenbescheinigung bitte in den Verwendungszweck Ihre komplette Anschrift eintragen, damit die Zustellung des Belegs per Post erfolgen kann.
Für Spenden bis zu 200 Euro im Jahr, benötigen Sie keine gesonderte Spendenbescheinigung für die Vorlage beim Finanzamt.
Für Spenden über 200 Euro stellen wir Ihnen eine Spendenquittung aus.